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Die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit eines Mofas beträgt durch eine unzulässige technische Änderung mehr als 25 km/h. Welche Folge hat die Nutzung eines solchen Mofas im öffentlichen Straßenverkehr für Sie?

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Ich begehe eine Straftat wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis

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Ich begehe eine Ordnungswidrigkeit wegen Erlöschens der Betriebserlaubnis

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Keine, solange ich mit diesem Mofa nicht schneller als 25 km/h fahre

Hier ist die Erklärung unseres KI-Assistenten

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Sie haben richtig geantwortet. Wenn Sie an einem Mofa unerlaubte technische Änderungen vornehmen und dadurch die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit über 25 km/h liegt, verlieren Sie die Betriebserlaubnis. Die Nutzung im öffentlichen Straßenverkehr ist dann eine Ordnungswidrigkeit. Außerdem benötigen Sie nun eine Fahrerlaubnis, weil das Fahrzeug nicht mehr rechtlich als Mofa gilt. Fahren Sie ohne diese, begehen Sie eine Straftat wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis. Es spielt dabei keine Rolle, wie schnell Sie tatsächlich fahren – entscheidend ist die technisch mögliche Höchstgeschwindigkeit.

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